Hilfe für ukrainische Geflüchtete – was Sie derzeit tun können

 

 

Privatpersonen, die helfen wollen, werden gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen in Verbindung zu setzen und abzustimmen. Es ist wichtig, dass die Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Auch von privaten Abholaktionen ist abzusehen. Die Geflüchteten müssen namentlich erfasst werden. Erste Anlaufstellle für Asylsuchende ist die Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt.

Geldspenden

 

Weil Sachspenden teils weniger flexibel eingesetzt werden können und zudem Lager- und Transportkosten verursachen rät das MSGIV vordergründig zu Geldspenden.

 

Zu den Organisationen, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Spendenkonten für Menschen in der Ukraine eingerichtet haben, gehören folgende:

UNICEF: www.unicef.de
Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de 
Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de
Deutsches Rotes Kreuzwww.drk.de
Malteser: www.malteser.de

 

Wer sichergehen will, dass sein Geld auch da ankommt, wo es benötigt wird und der mit der Spende verbundenen Absicht entspricht, sollte vorab genau prüfen, wie vertrauenswürdig der Spendeneinwerber ist. Im Zweifelsfall ist es günstiger, sich an eine zertifizierte Organisation zu wenden. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen hat eine Liste aller Organisationen erstellt, die über ein DZI-Spendensiegel verfügen. Eine Liste steht hier zum Download bereit:

 

Sachspenden

 

Über mögliche Bedarfe und Spendensammlungen informieren Sie sich bitte bei oben genannten Hilfsorganisationen oder wenden sich an die Hotline des Deutschen Roten Kreuzes. Diese ist unter der  Rufnummer (0)30 85404 111 zu erreichen.

Unterkünfte

 

Das Integrationsministerium des Landes Brandenburg hat eine e-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet. Angebote und Anfragen sind zu richten an:

 

unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de

 

Im Landkreis Dahme-Spreewald werden Angebote für Unterkünfte zentral bei der Beauftragten für Migration und Integration, Antje Jahn, gesammelt. Sie ist telefonisch unter (03546) 201997 und per Mail unter antje.jahn@dahme-spreewald.de zu erreichen.

Wo müssen sich Geflüchtete melden, wo können Sie Asyl beantragen?

 

Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Registrierung melden. Ukrainische Flüchtlinge, die keine Unterkunft haben, können sich direkt dorthin wenden und sich als asylsuchend registrieren lassen.

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270

 

Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.

Landkreis Dahme-Spreewald
Ausländerbehörde
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 03375 26-2105 / -2106
Fax: 03375 26-2108

 

Hinweis für schwangere Geflüchtete:

 

Auf Grundlage des aktuell getroffenen Beschlusses der EU-Innenminister*innen ist es auch aus der Ukraine geflüchtete Schwangeren nunmehr möglich, unproblematisch Hilfen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen können. Aufgrund des zunächst einjährigen, bis zu drei Jahre verlängerbaren Aufenthaltsrechts ist die Voraussetzung  des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik für eine Antragstellung nunmehr grundsätzlich erfüllt. Nähere Informationen unter:

 

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles#444

Grundsicherung für Geflüchete

 

Seit dem 1. Juni 2022 können aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die im Landkreis Dahme-Spreewald Zuflucht gefunden haben, Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II vom hiesigen Jobcenter erhalten.

 

Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllen. Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten insbesondere Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Eltern eingereist sind sowie Personen, die 67 Jahre und älter sind. Diese Personen müssen sich an das Sozialamt des Landkreises wenden.

 

Anträge können beim Jobcenter Dahme-Spreewald als auch online unter ]www.jobcenter-digital.de sowie www.jc-lds.de heruntergeladen werden.

Spezielle Angebote

Kostenlos mit Bus und Bahn

 

Ab dem 16. Juni 2022 gilt im grenznahen Bereich ein sogenanntes „Emergency-Ticket“ oder „Help Ukraine-Ticket“. Diese Tickets werden Geflüchteten kostenlos in den Zügen der DB Regio, ODEG und NEB ausgegeben und gelten im Nahverkehr in der 2. Klasse zur Fahrt zum Zielort der Reise. Sie sind am Ausstellungstag und am Folgetag auch im gesamten ÖPNV des VBB gültig. Im Berliner ÖPNV – Tarifteilbereich Berlin AB (nur bei BVG, S-Bahn und dem Eisenbahnregionalverkehr) sind die Tickets darüber hinaus eine Woche gültig, also am Ausstellungstag sowie sechs Tage danach. Hiermit stellen die Länder, Landkreise, Städte und Verkehrsunternehmen gemeinsam sicher, dass Geflüchtete in den ersten Tagen ihrer Ankunft mobil sind, um etwa Unterstützungsleistungen zu beantragen.

 

Die Regelungen gelten bis zum 31.Oktober 2022.

 

Anträge können beim Jobcenter Dahme-Spreewald als auch online unter ]www.jobcenter-digital.de sowie www.jc-lds.de heruntergeladen werden.

Weiterführende Links

 

Häufig gestellte Fragen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten hat das Integrationsministerium auf seiner Webseite zusammengestellt:

 

Hilfe für ukrainische Geflüchtete – Unterbringung im Land Brandenburg

 

Fragen zur Einreise aus der Ukraine beantwortet das Bundesinnenministerium auf seiner Seite:

 

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

 

Eine Übersicht zu weiteren Hilfsangeboten im Land hat das Nachrichtenportal rbb24 zusammengestellt. Das Angebot wird stetig aktualisiert:

 

Übersicht Hilfsangebote im Land Brandenburg

 

Anlaufpunkte für Kommunen sowie Verlinkungen zu Initiativen und Gruppen als auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Aufenthaltsstatus, Wohnen, Arbeit, Gesundheit und vieles mehr gibt es hier:

 

www.brandenburg-hilft.de

 

Die Plattform helpto ist eine Online-Vermittlungsplattform für Spenden & ehrenamtliche Hilfe. Hier kann sich jede/jeder einbringen, egal ob es sich um Sachspenden, ehrenamtliches Engagement oder die Vermittlung von Arbeit oder Unterkünften handelt.

 

www.helpto.de

Der Landesmusikrat Brandenburg, Behlertstraße 3A, in 14467 Potsdam bietet  Musikausübenden die Vermittlung
von Kontakten zu Musikern, Übungsmöglichkeiten und Netzwerken an (Tel. 0331/2803525, e-Mail: info@landesmusikrat-brandenburg.de):

 

Landesmusikrat Brandenburg – Webseite

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat Informationsmaterialien für Geflüchtete aus der Ukraine zum Thema „Die Corona-Schutzimpfung in Deutschland“ mit Datenstand vom 18. März 2022 zur Verfügung stellt. In einem Flyer wird über die in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, deren Wirkweisen und die Empfehlungen für verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen informiert. Der Flyer kann unter folgendem Link abgerufen werden:

 

Flyer „Die Corona-Schutzimpfung in Deutschland“ – Ukrainisch

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