Auskunftssperre Melderegister
Mitarbeiter:
Beschreibung
Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Schönefeld gemeldet sein
- schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag
- Vorlage einer Kopie des Personalausweises bei schriftlicher Beantragung
- Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein
Hinweise:
- Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert
- Auf Verlangen kann die Meldebehörde einschlägige Nachweise anfordern
- Die Auskunftssperre gilt für 2 Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind.
Unterlagen:
- Schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag (Begründung z.B. Unterstützungsschreiben des Arbeitgeber Polizisten, Justizangestellte)
Behördliche Auskunftssperre:
- Wird durch den Arbeitgeber gestellt
Gebühren:
- keine
Formulare:
» Link zur Online-Terminvereinbarung
Rechtsgrundlagen:
§ 51 Bundesmeldegesetz
Die Möglichkeit der Online-Beantragung wurde geschaffen um eine unter Vorbehalt, im Falle einer Eilbedürftigkeit, benötigte Auskunftssperre einrichten zu können.