Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigungen
Mitarbeiter:
Beschreibung:
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in der Gemeinde Schönefeld registriert sein.
Für eine Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung müssen Sie
- persönlich vor Ort oder
- schriftlich (per Post/ Fax/ E-Mail) beantragt oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schönefeld beantragen lassen.
Schriftlich an: Gemeinde Schönefeld
Einwohnermeldeamt
Hans-Gerade-Allee 11
12529 Schönefeld
Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des zu Vertretenen und des Bevollmächtigten
- bei schriftlicher Beantragung den Nachweis der Überweisung der Gebühr
Gebühren:
- 5,00 € - für die Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung
Formulare:
» Link zur Online-Terminvereinbarung
Rechtsgrundlage:
§ 18 Bundesmeldegesetz
Dritte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales
Kontakt:
Bürgerservice