10.11.21

Das Brandenburger Kabinett hat am gestrigen Mittwoch Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sollen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet werden. Entscheidend sei der Schutz der vulnerablen Gruppen, hieß es. In den Alten- und Pflegeheimen sind bereits tägliche Testungen angeordnet. Brandenburg unterstützt zudem die Ausweitung der Testungen auch auf Geimpfte oder Genesene. Um den Präsenzunterricht zu sichern, sollen sich Schülerinnen und Schüler häufiger pro Woche testen. An Grundschulen wird zudem die Maskenpflicht wiedereingeführt. Im Öffentlichen Personennahverkehr sollen FFP2-Masken getragen werden. Die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) soll in vielen Bereichen wie Gastronomie, Beherbergung, Kultur, Diskotheken, Clubs und Festivals eingeführt werden. Über den Zeitpunkt der Einführung der 2G-Regel wird am morgigen Donnerstag entschieden. Dann soll die neue Corona-Verordnung in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden und ab Montag, den 15. November, für drei Wochen gelten.

Ebenfalls am morgigen Donnerstag berät der Bundestag erstmals einen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der Bundestag hatte diese am 25. August für drei Monate bis 25. November verlängert. Nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz haben die Bundesländer auch nach Ablauf einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit, bei einer konkreten Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 im jeweiligen Land sämtliche im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Regelung wollen die drei Fraktionen durch einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog ersetzen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 angewendet werden kann.

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