19.01.22

Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat eine neue Allgemeinverfügung Quarantäne bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus erlassen. Hintergrund ist der Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022, der unter anderem eine Verkürzung der Quarantänedauer von 14 auf 10 Tagen vorsieht. Die Verfügung tritt heute in Kraft und gilt zunächst bis zum 19. Februar 2022. Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 wird aufgehoben. 

Bundeseinheitlich gelten demnach folgende Regelungen:

Keine Quarantäne für Geboosterte, d.h. mindestens dreimal geimpfte Personen ohne Erkrankungssymptome.

Diesen Personen gleichgestellt sind in Hinblick auf die Quarantäne folgende Personen ohne Erkrankungssymptome:

  • „Geimpfte Genesene“(etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • „frisch“ doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
  • Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. 

Allgemein gilt bei Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen:

  • Grundsatz: Ende nach Ablauf von 10 Tagen ab dem positiven Testabstrich / Kontakt zum Quellfall.
  • Mit Freitestung: Freitestung durch von einer Teststelle zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit Abstrich frühestens am 7. Tag ab dem positiven Testabstrich / Kontakt zum Quellfall und nach mindestens 48 Stunden ohne Erkrankungssymptome.

Sonderregel für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:

  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Freitestung nur mittels PCR-Test möglich.
  • Neben einem negativen PCR-Resultat genügt jedoch auch ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30

Sonderregel für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort):

  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort), die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, kann der Abstrich zur Freitestung schon am 5. Tag ab Kontakt zum Quellfall erfolgen.
  • Voraussetzung für die Verkürzung der Quarantäne mit Freitestung von 7 auf 5 Tage ist jedoch, dass in der Einrichtung (Schule, Kita, Hort) regelmäßige Tests stattfinden.

Mit der Allgemeinverfügung soll weiterhin die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis vereinfacht werden. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung umzusetzen und gilt als verbindliche „Quarantäneanordnung“. Sie ersetzt den Bescheid des Gesundheitsamtes.

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald kann hier nachgelesen oder heruntergeladen werden:

Allgemeinverfügung Quarantäne vom 18.01.2022

 

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