12.02.21

Noch bis zum 28. Februar 2021 sind Bewerbungen für ein Schülerstipendium am Gymnasium der Evangelischen Schule in Schönefeld möglich. Für die Bewerbung gibt es seit Beginn des neuen Jahres eine neue Richtlinie. Diese steht nun auch zum Download bereit:

Bekanntmachung zur Vergabe von Schülerstipendien an der Evangelischen Schule

Richtlinie zur Vergabe von Schülerstipendien an der Evangelischen Schule


21.01.2021

Nach einem gestern durch die Gemeindevertreter gefassten Beschluss (BS 01/2021) wird die Gemeinde Schönefeld ihre Richtlinie zur Vergabe von Schülerstipendien für die Evangelische Schule Schönefeld anpassen.

Im Wesentlichen sollen sich die Förderkriterien zukünftig auf bewertbare Maßstäbe, wie etwa schulische Leistungen oder schulisches und außerschulisches Engagement, beschränken. Subjektive und nicht messbare Kriterien – wie Motivation oder die persönliche Lebenssituation – sollen nicht mehr berücksichtigungsfähig sein.

Bewerbungen müssen bis zum 28. Februar des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, schriftlich oder digital bei der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, eingegangen sein. Die Zeitschiene soll so angepasst werden, dass die Bewerber*innen noch vor Ende der Sommerferien eine Information darüber erhalten, ob ihnen das Stipendium gewährt wurde.

Vorstellungsgespräche entfallen, ebenso wie die abschließende Beratung im Bildungs- und Sozialausschuss. Die Durchführung des Vergabeverfahrens liegt in den Händen des extra dafür gebildeten Unterausschusses.

Seit 2016 können pro Schuljahr drei Schüler*innen des Gymnasiums der Evangelischen Schule Schönefeld von der Gemeinde ein Stipendium in Höhe des jeweils geschuldeten Schulgeldes erhalten. Das Geld wird nicht ausgezahlt. Der Stipendiat wird von der Zahlungspflicht gegenüber dem Schulträger befreit. Zur Regelung des Vergabeverfahrens hatte die Gemeinde eine Richtlinie erlassen, die am 02.04.2016 in Kraft getreten ist. Diese wird nun durch die neue Richtlinie ersetzt, die bereits für das aktuelle Schuljahr gilt und für unbestimmte Zeit in Kraft tritt.

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