28.04.21

Personen, die seit mindestens 14 Tagen über einen vollständigen Impfschutz verfügen, müssen sich ab heute bei der Ein- und Rückreise aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten nicht mehr in Quarantäne begeben. Das Brandenburger Kabinett hatte gestern eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Quarantäneverordnung beschlossen, die zunächst bis zum 22. Mai 2021 gilt. Für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten gilt diese Lockerung nicht. Voraussetzung ist zudem, dass der Impfstoff in der EU zugelassen ist. 

In der Praxis bedeutet dies unter anderem Erleichterungen beim so genannten „kleinen Grenzverkehr“, etwa aus Polen. Wer als vollständig Geimpfter beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch ins östliche Nachbarland ein- und wieder zurückreist, benötigt zwar weiterhin einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, muss aber nun nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne. „Ich freue mich, dass wir diesen Schritt gehen konnten. Er schafft Entlastung und ist für viele Menschen im deutsch-polnischen Grenzgebiet ein Schritt in Richtung von mehr Normalität im Alltag“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke, der zugleich Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist. 

Der Nachweis der Impfungen ist entweder durch ein gesondertes Dokument in deutscher, französischer und englischer Sprache oder den Impfausweis mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Zu beachten ist: Sollten vollständig Geimpfte bei Einreise oder binnen von zehn Tagen nach der Einreise Covid-19-Symptome aufweisen, gelten auch für sie die bekannten Quarantäne- und Testvorschriften.

Alle anderen Vorschriften der Quarantäneverordnung bleiben von der Änderung unberührt. Die Regeln für Berufspendler, Grenzgänger und alle weiteren Personengruppen, die aus triftigen Gründen die Grenze überschreiten, bleiben bestehen unverändert fort.

 

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