13.05.20

22.05.2020

Änderung der Eindämmungsverordnung_Stand 19. Mai 2020


 

13.05.2020

Die Brandenburger Landesregierung hat am 9. Mai 2020 auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses eine Neufassung der bisherigen Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis zum 5. Juni 2020. Zugleich wurde der bestehende Bußgeldkatalog angepasst bzw. erweitert. Einzelheiten entnehmen Sie den Verordnungen, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.

Eindämmungsverordnung_Stand 9. Mai 2020

Bußgeldkatalog_Stand 9. Mai 2020


 

07.05.2020

Nach dem signifikanten Rückgang der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus soll das öffentliche Leben in Deutschland schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten in einer gestrigen Videokonferenz verständigt. Die Kanzlerin und die Länderchefs vereinbarten dabei eine verstärkt föderale Ausrichtung, bei der die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander eine Vielzahl von Maßnahmen lockern können.

Grundlegende Bedingung der intensivierten Eigenverantwortlichkeit ist, dass im Falle einer regionalen Infektionszunahme die Beschränkungen dort unverzüglich wieder verschärft werden müssen. Dies könne bis zu Ausgangssperren oder dem Betretungsverbot von Ortschaften führen, betonte Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke gestern im Anschluss an die Videokonferenz. Konkret greift diese Regelung bei kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept darauf begrenzt werden. Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis dieser Wert für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Das umfasst auch die Durchsetzung von einzelnen Quarantäneauflagen. Bezogen auf das gesamte Bundesland zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass Brandenburg mit einer Infektionsrate von 7,5 momentan deutlich unter der festgelegten Höchstgrenze von 50 liegt. Mitunter variiert der Wert regional jedoch stark. Im Landkreis Dahme-Spreewald beträgt dieser aktuell 21,3.

Auf Grundlage des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses wird das Brandenburger Kabinett am morgigen Freitag eine Neufassung der bisherigen Eindämmungsverordnung beschließen. Mit Inkrafttreten der Novellierung am 9. Mai 2020 sollen, unter Einhaltung der weiterhin bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, folgende Lockerungen gelten: 

Ab Samstag, dem 9. Mai
  • werden die Spielplätze wieder geöffnet.
  • werden die Kontaktbeschränkungen insofern gelockert, als sich nun zwei Hausstände treffen können.
  • wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m² Verkaufsfläche aufgehoben.

 

Ab Montag, dem 11. Mai
  • sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Fußpflege oder Kosmetik) wieder gestattet.
  • entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

 

Ab Freitag, dem 15. Mai
  • können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen (Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten) wieder öffnen.
  • sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.
  • können Außen-Sportanlagen (z.B. Marinas, Bootsverleih, Flugsport) wieder öffnen.
  • kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen, möglichst kontaktlos und ohne Wettkämpfe, wiederaufgenommen werden.

 

Ab Montag, dem 25. Mai
  • soll die touristische Vermietung in Hotels und Ferienwohnungen wieder ermöglicht werden. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

 

Geplante Lockerungen mit noch ausstehender Terminierung
  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, ggf. unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.

Die Pressemitteilung der Landesregierung im vollen Wortlaut lesen Sie hier.

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