24.09.20

Im Land Brandenburg sind ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen Sportgroßveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Besucher*innen wieder möglich. Die Landesregierung hat sich auf eine diesbezügliche Änderung der nach wie vor geltenden Großveranstaltungsverbotsverordnung verständigt. Danach sind Großveranstaltungen bis einschließlich 1. Januar 2021 untersagt. 

Für Sportveranstaltungen gilt nunmehr eine Ausnahme, wenn Veranstalter bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu zählt die Vorlage eines Hygienekonzepts, mit dem die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sichergestellt werden. Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucher*innen muss auf höchstens 20 Prozent der regulären Besucherkapazität beschränkt werden. Auch darf die Obergrenze nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgeschöpft werden. Tickets sollen personalisiert, Platz gebunden und soweit möglich digital verkauft werden. Sofern Sportveranstaltungen in Hallen oder anderen geschlossenen Räumen stattfinden, müssen Besucher*innen ab dem sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Lockerung gilt in Abhängigkeit von der aktuellen Corona-Lage. Verschlechtert sich diese, dürfen Sportgroßveranstaltungen nicht mehr stattfinden, sobald kumulativ mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb der letzten sieben Tage gezählt werden und das Infektionsgeschehen nicht lokal begrenzt ist oder werden kann.

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