13.03.20

Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat der Landkreis Dahme-Spreewald mit Wirkung vom 12. März 2020 zwei Verfügungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten  und Veranstaltungen im Kreisgebiet erlassen. 

Danach sind Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1000 Personen im Gebiet des Landkreises untersagt. Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, müssen diese ab einer geplanten oder zu erwartenden Teilnehmerzahl von mindestens 100 Personen dem Landkreis schriftlich melden (Reutergasse 12, 15907 Lübben, e-Mail: veranstaltungsmeldungen@dahme-spreewald.de). Anzugeben sind die Kontaktdaten des Veranstalters, Veranstaltungsort und -zeit, Teilnehmerzahl und Art der Veranstaltung. 

Zudem gelten ab sofort Beschränkungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr keine Einrichtungen besuchen, in denen minderjährige Personen betreut werden, wie Kitas, Schulen, Horte und Heime. Das Betreten von Krankenhäusern, medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist ebenfalls untersagt. 

Ausgenommen sind Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr und Personen des Zivil- und Katastrophenschutzes wie auch Klinikpersonal, behandlungsbedürftige Menschen und nächste Angehörige.

Erhalten Träger oder mit Leitungsaufgaben in den jeweiligen Einrichtungen beauftragte Personen Kenntnis davon, dass Personen die Verfügungsvoraussetzungen erfüllen und sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen die Betroffenen nicht betreut oder beschäftigt werden. 

Verfügung des Landkreises

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