07.06.21

Am heutigen Montag tritt die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Damit entfällt die bisherige Impfpriorisierung. Das heißt, jeder, der sich impfen lassen möchte, kann sich ab sofort um einen Termin bemühen. Terminbuchungen sind bei Betriebsärzten als auch niedergelassenen Privatärzten möglich und erfolgen direkt in der Praxis. Eine Auswahl impfender Ärzte hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg auf ihrer Internetseite unter  https://www.kvbb.de/patienten/impfpraxen/ zusammengestellt.

Terminbuchungen für die Impfzentren sind weiter über die Hotline 116 117 oder über das Internet-Portal www.impfterminservice.de möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Terminnachfrage weiterhin größer ist als die derzeit verfügbare Impfstoffmenge. Es können daher nicht alle Terminanfragen sofort bestätigt werden. 

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren sind nach einem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin ebenfalls grundsätzlich impfberechtigt. Allerdings hat die Ständige Impfkommission bislang noch keine Empfehlung für das Impfen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren ausgesprochen. Termine in den Impfzentren sind daher für Kinder unter 16 Jahren noch nicht buchbar. Niedergelassenen Ärzten steht es allerdings frei, Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 16 Jahren nach den notwendigen Aufklärungsgesprächen und der Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu impfen. Die Entscheidung trifft der impfende Arzt.

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