21.04.21

In der Gemeinde Schönefeld ist die erste Unterkunft für von Zwangsräumung betroffene und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen entstanden. In einem gemeindeeigenen Wohnhaus in Alt Schönefeld hat die Gemeinde eine ehemalige 2-Zimmer-Wohnung für akute Notfälle hergerichtet.

Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsämter im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern bzw. zu beseitigen. In den vergangenen Jahren hatte die Gemeinde Betroffene in gemeindeeigenen Mietwohnungen untergebracht. Da sich die Anfragen häuften, waren zuletzt jedoch mehrere Wohnungen zeitgleich für diese Fälle blockiert. So entstand die Idee, eine der Wohnungen zu einer Obdachlosenunterkunft umzubauen.

Damit zeitgleich mehrere Personen aufgenommen werden können, wurde eines der Zimmer durch eine Wand getrennt und ein neuer Raum geschaffen. Durch eine weitere eingezogene Wand entstand ein kleiner Flur, über den ein separater Zugang zu den nunmehr drei Räumen möglich ist. Damit können zeitgleich 3 Einzel-Personen oder auch eine vier- bis fünfköpfige Familie in der rund 74 Quadratmeter großen Wohnung unterkommen.

Jedes der Zimmer ist mit einem Bett, Tisch, Stuhl und Regal ausgestattet. Zur Wohnung gehört eine volleingerichtete Küche und ein Wannenbad. Die Ausstattung erfolgte weitestgehend durch Spenden. Die Wohnung hat darüber hinaus bewusst keinen hohen Komfort und stellt lediglich eine kurzfristige Übergangslösung dar. Menschen, die die Unterkunft beanspruchen, müssen sich aktiv um eigenen Wohnraum bemühen. Die Gemeinde unterstützt sie dabei, beispielsweise mit Beratungsscheinen für die Obdachlosenprävention der Diakonie in Königs Wusterhausen, die wiederum Kontakt zu Wohnungsverwaltern hat.

Für die Nutzung der Wohnung bzw. der Zimmer ist zudem ein Entgelt zu zahlen, dass so angelegt ist, dass Leistungsempfänger sich dies vom Jobcenter in voller Höhe erstatten lassen können. Es dient nicht in erster Linie der Deckung der Kosten, sondern stellt ein Mittel zur Wiedereingliederung der obdachlosen Menschen in die Gesellschaft dar.

Im vergangenen Jahr sind in der Gemeinde zehn Zwangsräumungen vom Gericht angeordnet worden, in etwa der Hälfte der Fälle musste die Gemeinde unterstützend eingreifen und vorübergehend Wohnraum anbieten. Auch für die neu eingerichtete Wohnung gibt es bereits einen ersten Interessenten, der in diesen Tagen eines der Zimmer beziehen wird.

Weitere Anfragen können an die Gemeinde Schönefeld unter Telefon (030) 537620 – 120 gerichtet werden.

  

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