01.04.21

Eltern von Kita- und Krippenkindern, die während der Corona-Pandemie ihre Kinder in den Einrichtungen der Gemeinde Schönefeld haben betreuen lassen, müssen für die Monate Januar bis März 2021 keine Elternbeiträge und auch kein Essensgeld bezahlen. Das hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld in ihrer Sitzung vor Ostern beschlossen.

Seit Beginn des erneuten Lockdowns Anfang Dezember 2020 appelliert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) an die Eltern, ihre Kinder, wenn möglich zu Hause zu betreuen und nicht in die Einrichtungen zu geben. Um die Bereitschaft zu honorieren, wurde am 28.1.2021 die zweite Richtlinie des Ministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung erlassen. Damit erhalten Eltern, die ihre Kinder ganz oder teilweise freiwillig nicht in eine Kindertagesstätte gebracht haben, die Elternbeiträge erstattet. Der Bitte des MBJS kamen im Dezember 2020 und Januar 2021 über 50 Prozent der Eltern nach. Von den Kindern, die weiterhin die Einrichtungen besuchten, sind die Eltern zum großen Teil in der kritischen Infrastruktur tätig und haben daher keine Wahlmöglichkeit. Diese Berufsgruppen leisten nach wie vor einen unverzichtbaren Anteil für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft. Hinzu kommt, dass Schulen und Horte seit dem 4.1. 2021 nur noch eine Notbetreuung gewährleisten. Gemäß der aktuellen Richtlinie sind alle Eltern dieser aktuell betroffenen 429 Kinder in der Gemeinde Schönefeld bis zur Wiederaufnahme des regulären Schul- und Hortbetriebes, unabhängig davon, ob sie eine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen oder nicht, von den Elternbeiträgen und dem Essensgeld befreit.

Die Berechnung der Elternbeiträge für die Eltern, die Betreuungsleistungen in den Kitas und Krippen beanspruchen, würde zudem einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Kita-Verwaltung müsste alle 840 vertraglich gebundenen Kita- und Krippenplätze neu veranlagen und einzeln prüfen, ob und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Elternbeitrag zu leisten wäre. Dies hätte die derzeit andauernde Rückrechnung der Elternbeiträge aus der im Juni 2020 verabschiedeten neuen Elternbeitragsordnung noch weiter verzögert. Insofern hat die Entscheidung der Gemeindevertretung auch ganz pragmatische Gründe.

Mit dem Beschluss verzichtet die Gemeinde insgesamt auf die Erhebung von etwa 23.500 Euro an Elternbeiträgen und rund 17.000 Euro an Essensgeld.

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