02.09.20

Das Brandenburger Kabinett hat die SARS-CoV2-Umgangsverordnung um weitere fünf Wochen verlängert und erneut in Einzelpunkten angepasst. Danach sind nunmehr auch Indoor-Kontaktsport unter Auflagen als auch erotische Massagen erlaubt. Das Großveranstaltungsverbot gilt indes bis zum Jahresende, zudem müssen Maskenverweigerer mit einem empfindlichen Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 11. Oktober 2020.

Die Neuerungen im einzelnen:

Maskenpflicht: Personen, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, droht ab sofort ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro. Wiederholungstäter und notorische Maskenverweigerer müssen mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Hier können bis zu 250 Euro verhängt werden. Wer aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Private Feiern: Feierlichkeiten im privaten Kreis dürfen im privaten Wohnraum nicht mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden stattfinden. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 1000 Euro. In jedem Fall müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Obergrenze gilt nicht für Feiern, die etwa in einer Gaststätte oder einem Gemeindesaal stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden wird hier über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt. Für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt: Die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden und die Personendaten der Gäste müssen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden.

Abstandsregel in Restaurants: Künftig dürfen in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen bis zu sechs Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern an einem Tisch sitzen. Bisher mussten die Sitzgelegenheiten so positioniert werden, dass zwischen den Gästen der Mindestabstand gewahrt blieb.

Großveranstaltungsverbot: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Gästen und Teilnehmern bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Das gilt insbesondere für Konzerte und Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Messen sowie Volksfeste. Ausnahmen können auf Antrag für Autokinos, Autotheater oder Autokonzerte erlassen werden.

Kontaktsport: Unter Auflagen ist Indoor-Kontaktsport wieder möglich. So dürfen Mannschaftssportarten wie Fußball, Volleyball oder Handball in einer Gruppe von bis zu 30 Personen ausgeführt werden. Im Individualsport wie etwa Ringen oder Judo dürfen bis zu fünf Personen zeitgleich in der Sporthalle oder anderen geschlossenen Räumen trainieren. Für den Wettkampfbetrieb gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen, inklusive Funktionspersonal. Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt dabei nur für die reine Sportausübung.

Erotische Massagen: Auch für das Prostitutionsgewerbe gibt es eine erste Lockerung. Erotik-Massagen ohne Geschlechtsverkehr sind wieder erlaubt. Die Dienstleistung darf aber nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich für einzelne Personen angeboten werden.

Quarantäne-Regel: Die geltende Quarantäne-Verordnung wird ebenfalls bis zum 11. Oktober 2020 verlängert. Danach sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland ins Land Brandenburg einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Eine laufende Quarantäne kann mit einem negativen Corona-Test beendet werden. Nach einer Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen sollen diese Tests ab dem 1. Oktober 2020 jedoch frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein.

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content