14.01.21

Im Land Brandenburg gilt seit heute eine neue Quarantäneverordnung, die eine Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer vorsieht. Das Kabinett hat gestern eine entsprechende Änderung beschlossen, nachdem sich schon zuvor Bund und Länder auf eine solche Regelung geeinigt hatten.

Demnach müssen sich ab sofort Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten bis zu 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Polen. Ausnahmen gelten für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch enger Familienangehöriger. 

Die Testpflicht ergänzt die bisher geltende 10-tägige Quarantäne. Diese müssen Einreisende und Reiserückkehrer auch weiterhin einhalten. Mit einem negativen Corona-Testergebnis ist es möglich, die Quarantäne vorzeitig zu beenden, jedoch frühestens nach fünf Tagen.

Weitere Informationen unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv

Die bereits beschlossene Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg sieht zudem eine neue 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots vor. Ab dem Tag, an dem in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten ist, gilt diese für mindestens fünf Tage. Das teilte der Landkreis Dahme-Spreewald in einer Presseerklärung mit. Fahrten über diesen Radius hinaus sind nur möglich, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Dazu zählt die Arbeit, der Besuch des Arztes oder aber auch der Einkauf.

Fachleute der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) haben den 15-Kilometer-Radius im BrandenburgViewer, einem interaktiven Kartennavigator, integriert. Unter https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ können sich Interessierte die jeweiligen Grenze anzeigen lassen. Unter dem Menüpunkt Kartenebenen befindet sich rechts unten der Unterpunkt Corona: 15-Kilometer-Grenze. Unter diesem kann die jeweilige Stadt oder der jeweilige Kreis herausgesucht und ausgewählt werden.

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