04.12.20

 

Die Bundeskanzlerin und Regierungschef*innen der Länder haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der bisher bis vor Weihnachten befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der Sars-CoV2-Pandemie verständigt. Sofern  keine grundlegende Änderung der Situation eintritt, sollen die entsprechenden Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden. 

Dass die Brandenburger Landesregierung dem Beschluss folgt, ist anzunehmen, wurde bisher aber noch nicht kommuniziert. 


 

01.12.2020

Gemäß den Verabredungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchef*innen hat die Brandenburger Landesregierung am vergangenen Freitag eine angepasste Corona-Verordnung beschlossen. Sie steht nunmehr online zum Download bereit.

Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2 im Land Brandenburg

Bußgeldkatalog


26.11.2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gestern beim so genannten Corona-Gipfel mit den Regierungschef*innen der Länder auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der geltenden Corona-Regeln verständigt. Um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, sollen die Kontakte weiter eingeschränkt werden. In der Zeit um Weihnachten sind jedoch temporäre Lockerungen geplant. 

Die Entscheidungen im einzelnen:

  • Die bestehenden Einschränkungen bleiben zunächst bis  20. Dezember 2020 bestehen, eine Verlängerung bis in den Januar wird aber angenommen. D.h. Gastronomiebetriebe und diverse Dienstleistungen müssen geschlossen bleiben. 
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Es ist aber durch ein spezielles Einlassmanagement sicherzustellen, dass sich im Innenbereich der Geschäfte und Einkaufspassagen keine unnötigen Schlangen und Gruppen bilden. In den Geschäften dürfen sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. 
  • Die Maskenpflicht wird erweitert. So muss künftig in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, so etwa auch vor den Geschäften oder auf Parkplätzen. 
  • Kitas und Schulen bleiben weiter offen. In Abhängigkeit von der regionalen Situation wird in Brandenburg eine Maskenpflicht auch für die Jahrgänge ab der 7. Klasse ausgeweitet. In Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen sollen weitere Maßnahmen für Jahrgänge ab der 8. Klasse schulspezifisch umgesetzt werden.
  • Hochschulen sollen, soweit möglich, auf digitales Lernen umstellen.
  • Private Kontakte sollen vermieden und wo nötig auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 gilt eine Ausnahme von der Kontaktbeschränkung. In diesem Zeitraum sollen sich unabhängig von der Anzahl der Haushalte bis zu 10 Personen treffen können.
  • Zudem wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten, auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. 
  • In Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz sind Abweichungen möglich. Sinkt die Inzidenz deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner haben die Länder die Möglichkeit, Lockerungen zu verfügen. Bei besonders extremen Infektionslage mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen in einer Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die allgemeinen Maßnahmen indes erweitert werden.
  • Der zeitliche Intervall für die häusliche Quarantäne wird mit Verweis auf die Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests von 14 auf 10 Tage herabgesetzt. 
  • Die Überbrückungshilfen für von temporären Schließungen oder besonders belasteten Wirtschaftsbetrieben und Geschäftsbereichen wird verlängert. 

Brandenburgs  Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidungen. „Die Weiterführung und Ausweitung der Einschränkungen ist hart für alle Betroffenen, für Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie für alle Kulturschaffenden. Aber auch für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ist es hart, weil uns das gesellschaftliche Leben fehlt und besonders auch die Kunst und Kultur. Dennoch brauchen wir Geduld“, erklärte er. 

Am heutigen Donnerstag wird sich der Brandenburger Landtag mit den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie befassen. Voraussichtlich am morgigen Freitag, 27. November 2020, wird das Kabinett die entsprechende Verordnung, die den Beschluss der Ministerpräsident*innen in Brandenburger Recht umsetzt, verabschieden. 

Pressemitteilung der Brandenburger Landesregierung zu den Einschränkungen

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