Jugendfeuerwehren der Gemeinde Schönefeld
Kontaktdaten:
Grüner Weg 2
12529 Schönefeld
Telefon: (03379) 44 43 03
Telefax: (03379) 44 63 05
| Gemeindejugendfeuerwehrwart: | Michael Herzog |
| stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart: | Sven Lange |
| Telefon: |
(0171) 40 52 008
|
Jugendordnung der Gemeindejugendfeuerwehr
Gemeindejugendfeuerwehren
Jugendfeuerwehr Großziethen
Jugendfeuerwehr Rotberg
Jugendfeuerwehr Schönefeld
Jugendfeuerwehr Selchow
Jugendfeuerwehr Waltersdorf
Jugendfeuerwehr Waßmannsdorf
Die Gemeindejugendfeuerwehr
Wir sind die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schönefeld. In jeder Orts(teil)feuerwehr unserer Gemeinde gibt es eine Jugendfeuerwehrabteilung, welche zusammen die Gemeindejugendfeuerwehr bilden. Das sind sechs Jugendfeuerwehren und zwei Kinderfeuerwehrgruppen, in denen zurzeit ca. 80 Kinder und Jugendliche Mitglied sind. Betreut werden die Jugendgruppen von jeweils einem Jugendfeuerwehrwart und seinem Stellvertreter, die ausgebildete Jugendgruppenleiter sind. Mit unserer Jugendfeuerwehrarbeit verfolgen wir zwei wichtige Hauptinteressen. Natürlich die Gewinnung von Nachwuchs für unsere Einsatzabteilungen, aber auch die Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in alle Richtungen des Gemeinschaftslebens und der demokratischen Lebensformen. Erreicht werden sollen diese Ziele durch das gemeinsame Handeln und Leben in der Gruppe, Spiel, Sport, Wettkämpfe und selbstverständlich auch durch die praktische und technische Ausbildung in Richtung Feuerwehr, Erster Hilfe und Brandschutzerziehung. Gemeinsame Veranstaltungen aller Jugendfeuerwehren auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene und Lagerfahrten, welche wir durchführen bzw. an denen wir teilnehmen, tragen ebenfalls dazu bei, die Teamfähigkeit jedes einzelnen Mitgliedes zu fördern. Die Mitgliedschaft in der Gemeindejugendfeuerwehr Schönefeld ist beitragsfrei, bis auf eventuelle Unkostenbeiträge bei Ausflügen, Lagern und Sonderveranstaltungen. Die Dienstbekleidung für die Jugendfeuerwehr wird von der Gemeinde Schönefeld zur Verfügung gestellt.
Jugendfeuerwehr
Mitglied in einer unserer Jugendfeuerwehren können Kinder und Jugendliche werden, die das achte Lebensjahr vollendet haben bis zum Alter von 18 Jahren. Im Laufe der Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr vermitteln wir unseren Mitgliedern das Grundwissen und die Fertigkeiten die sie für ihre spätere Tätigkeit als Feuerwehrmann benötigen. Aber auch Spiel, Sport, Wettkämpfe und Ausflüge gehören zum Alltag der Jugendfeuerwehr. Mit vollendetem 16. Lebensjahr können die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, mit Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden.
Kinderfeuerwehr
In die Kinderfeuerwehr können interessierte Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen werden. Hier wird hauptsächlich spielerisch gelernt, wie man Gefahren erkennt und sich in einer gefährlichen Situation richtig verhält, zum Beispiel bei einem Brand oder einem Unfall. Spielen, Malen und Basteln gehören genauso zum Alltag der Kinderfeuerwehr, wie Wettbewerbe und Ausflüge und natürlich erfolgt auch schon etwas Feuerwehrausbildung. Mit 8 Jahren können die Mitglieder der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr übernommen werden aber wer möchte kann auch gerne noch bis zum Alter von 10 Jahren in der Kinderfeuerwehr bleiben und dann erst zur Jugendfeuerwehr wechseln.
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgabenstellung und Verantwortlichkeiten für die Jugendfeuerwehren ergeben sich aus den §§ 24.2, 25.2 und 31.1 BBKG.(Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz)
Hierzu können gezählt werden:
- die Nachwuchsarbeit für die Freiwillige Feuerwehr
- die allgemeine Jugendarbeit (außerschulische Bildung)
- der vorbeugende Brandschutz (Brandschutzerziehung und -aufklärung)
Gemäß § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) dient die Jugendarbeit auch der Förderung der Entwicklung, der Anregung und Heranführung zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind demnach die Förderung der Jugend in Sport, Spiel und Geselligkeit, innerdeutsche und internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung und auch die Beratung der Kinder in allen Lebenslagen. § 12 KJHG bestimmt, dass Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet werden soll. Basierend auf diesen Gesetzen und weiteren Verordnungen und Richtlinien wurde die Jugendordnung der Gemeindejugendfeuerwehr Schönefeld erstellt und bildet seit ihrem Inkrafttreten die Grundlage unseres Handelns.
Anfahrtskarte
Die folgende Anfahrtskarte ist ein kostenloser Google Service. Kleine Abweichungen in der Position oder Aktualität des Kartenmaterials können nicht ausgeschlossen werden.
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