Satzung der zur Bestimmung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Gemeinde Schönefeld - Schulbezirkssatzung -
Inhaltsangabe
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Festlegung der Schulbezirke
- § 3 Schulträgerschaft
- § 4 Zuständige Grundschule
- § 5 Inkrafttreten
Auf der Grundlage der § 106 sowie § 91 Abs. 3, Punkt 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 9 des Gesetzes vom 24. Mai 2005 (GVBl. I S. 196), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld mit Beschluss Nr. 30/06 vom 05. April 2006 folgende Satzung zur Festlegung der Grundschulbezirke der Gemeinde Schönefeld beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Im Geltungsbereich des festgelegten Schulbezirkes für die örtlich zuständigen Grundschulen werden erfasst:
1. Schulanfänger ab dem Schuljahr 2007/2008
2. vom Tag des Inkrafttretens dieser Satzung in das Gemeindegebiet zuziehende Schüler der Primarstufe.
§ 2
Festlegung der Schulbezirke
Für die Paul-Maar-Grundschule, Alt Großziethen 42, 12529 Schönefeld und für die
Astrid-Lindgren-Grundschule, Hans-Grade-Allee 16, 12529 Schönefeld werden folgende Grundschulbezirke bestimmt:
1. Den Grundschulbezirk der Paul-Maar-Grundschule bildet das Territorium bzw. die Gemarkung der Ortsteile Großziethen und Waßmannsdorf.
Für diesen Schulbezirk ist die Paul-Maar-Grundschule die örtlich zuständige Grundschule.
2. Den Grundschulbezirk der Astrid-Lindgren-Grundschule bildet das Territorium bzw. die Gemarkung der Ortsteile Schönefeld, Waßmannsdorf, Selchow, Waltersdorf und Kiekebusch .
Für diesen Grundschulbezirk ist die Astrid-Lindgren-Grundschule die örtlich zuständige Grundschule.
3. Die zuständigen Schulbezirke für den Ortsteil Waßmannsdorf sind der Grundschulbezirk der Paul-Maar-Grundschule und der Grundschulbezirk der Astrid-Lindgren-Grundschule. Beide Schulbezirke sind für den Ortsteil Waßmannsdorf deckungsgleich. Eine jährliche Bestimmung der zuständigen Schule für den Ortsteil Waßmannsdorf erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung.
§ 3
Schulträgerschaft
Die Gemeinde Schönefeld ist Schulträger im Primarstufenbereich für folgende Schulen:
1. Paul-Maar-Grundschule, Alt Großziethen 42, 12529 Schönefeld
2. Astrid-Lindgren-Grundschule, Hans-Grade-Allee 16, 12529 Schönefeld.
§ 4
Zuständige Grundschule
Mit der Bestimmung von Schulbezirken wird die für den jeweiligen Wohnsitz der Grundschülerrinnen und Grundschüler örtlich zuständige Grundschule festgelegt.
Der begründete Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule bedarf eines schriftlichen Antrages. Das staatliche Schulamt entscheidet im Benehmen mit dem Träger der bisherigen und der zukünftigen Schule über diesen Antrag.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.
Sie setzt damit die Schulbezirkssatzung der ehemaligen Gemeinde Großziethen vom 29.01.1998 und der ehemaligen Gemeinde Schönefeld vom 21.01.1998 außer Kraft.
Schönefeld, 06. April 2006
Dr. Haase
Bürgermeister


