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Haushaltssatzung der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011

Inhaltsübersicht

Aufgrund der §§ 65 ff der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 32/2011 vom 11.05.2011 und des Beitrittsbeschlusses Nr. 64/2011 vom 28.09.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

- ordentlichen Erträge auf 57.157.061 EUR
- ordentlichen Aufwendungen auf 61.278.604 EUR
   
- außerordentlichen Erträge auf 915.000 EUR
- außerordentlichen Aufwendungen auf 915.000 EUR

und

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

- Einzahlungen auf 62.162.811 EUR
- Auszahlungen auf 83.112.554 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 56.778.171 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 56.893.134 EUR
   
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 5.384.640 EUR
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 26.199.720 EUR
   
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 19.700 EUR
   
Einzahlungen aus der Auflösung der Liquiditätsreserven 0 EUR
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

Nachrichtlich:
Der Haushaltsausgleich im Ergebinshaushalt wird über eine Entnahme aus der ehemaligen kameralen Rücklage in Höhe von 4.121.543 EUR erreicht.

Die Liquidität im Finanzhaushalt kann über den Bestand an liquiden Mitteln sicher gestellt werden.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR
2. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.501.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer 
a.  für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) 215 v.H.
b.  für das übrige Grundvermögen (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 200 v.H.

§ 4

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, an der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 30.000 Euro  je Produktsachkonto festgesetzt.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

- einem Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt und
- nicht veranschlagten und zusätzlichen Ausgaben, wenn sie 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen

festgesetzt.

§ 5

Im Haushaltsplan wurde der Deckungskreis 1 über die gegenseitige Deckungsfähigkeit sämtlicher Personalaufwendungen und Personalauszahlungen festgelegt.

 

Nachrichtlich:
Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 


Schönefeld, den 06.10.2011


Dr. U. Haase        
Bürgermeister

Im Original unterschrieben.

 

Aufstellungsvermerk

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 wurde von der Kämmerin am 09. März 2011 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.


Schönefeld, den 26.04.2011       

Simone Eberlein
Kämmerin
         
Im Original unterschrieben.


Feststellungsvermerk

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 wurde am 09. März 2011 vom Bürgermeister festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.


Schönefeld, den 26.04.2011      

Dr. U. Haase
Bürgermeister
         
Im Original unterschrieben.


 

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