Haushaltssatzung der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011
Inhaltsübersicht
Aufgrund der §§ 65 ff der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 32/2011 vom 11.05.2011 und des Beitrittsbeschlusses Nr. 64/2011 vom 28.09.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
| - ordentlichen Erträge auf | 57.157.061 EUR |
|---|---|
| - ordentlichen Aufwendungen auf | 61.278.604 EUR |
| - außerordentlichen Erträge auf | 915.000 EUR |
| - außerordentlichen Aufwendungen auf | 915.000 EUR |
und
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
| - Einzahlungen auf | 62.162.811 EUR |
|---|---|
| - Auszahlungen auf | 83.112.554 EUR |
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.778.171 EUR |
|---|---|
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.893.134 EUR |
| Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.384.640 EUR |
| Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 26.199.720 EUR |
| Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 EUR |
| Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 19.700 EUR |
| Einzahlungen aus der Auflösung der Liquiditätsreserven | 0 EUR |
| Auszahlungen an Liquiditätsreserven | 0 EUR |
Nachrichtlich:
Der Haushaltsausgleich im Ergebinshaushalt wird über eine Entnahme aus der ehemaligen kameralen Rücklage in Höhe von 4.121.543 EUR erreicht.
Die Liquidität im Finanzhaushalt kann über den Bestand an liquiden Mitteln sicher gestellt werden.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf | 0 EUR |
|---|---|
| 2. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 2.501.500 EUR |
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 1.000.000 EUR |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
|---|---|
| a. für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) | 215 v.H. |
| b. für das übrige Grundvermögen (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | |
|---|---|
| Gewerbesteuer | 200 v.H. |
§ 4
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, an der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 30.000 Euro je Produktsachkonto festgesetzt.
Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
- einem Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt und
- nicht veranschlagten und zusätzlichen Ausgaben, wenn sie 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen
festgesetzt.
§ 5
Im Haushaltsplan wurde der Deckungskreis 1 über die gegenseitige Deckungsfähigkeit sämtlicher Personalaufwendungen und Personalauszahlungen festgelegt.
Nachrichtlich:
Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Schönefeld, den 06.10.2011
Dr. U. Haase
Bürgermeister
Im Original unterschrieben.
Aufstellungsvermerk
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 wurde von der Kämmerin am 09. März 2011 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.
Schönefeld, den 26.04.2011
Simone Eberlein
Kämmerin
Im Original unterschrieben.
Feststellungsvermerk
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schönefeld für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 wurde am 09. März 2011 vom Bürgermeister festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.
Schönefeld, den 26.04.2011
Dr. U. Haase
Bürgermeister
Im Original unterschrieben.


