Neubürgerservice
Wir heißen Sie herzlich willkommen in der Gemeinde Schönefeld.
Damit Sie sich nach Ihrem wahrscheinlich nicht unanstrengenden Umzug schnell einleben können, möchten wir Ihnen wichtige Anlaufpunkte nennen, die Sie als Neubürger der Gemeinde Schönefeld interessieren könnten.
Bei einem Umzug wird oft der Bereich vor den Häusern zur Aufstellung der Möbelwagen benötigt. Um diesen mit der entsprechenden Beschilderung kennzeichnen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Verkehrsbeschränkung) beim Straßenverkehrsamt beim Landkreis Dahme-Spreewald (Externer Link)stellen.
Innerhalb 14 Tagen nach Zuzug in die Gemeinde Schönefeld müssen Sie sich in unserem Einwohnermeldeamt bei Frau Rosemeier oder Frau Zantke als „Schönefelder“ anmelden. Welche Unterlagen Sie dazu mitzubringen haben können Sie im Einwohnermeldeamt erfahren.
Falls Sie ein Gewerbe betreiben, können Sie alle Gewerbeangelegenheiten im Gewerbeamt der Gemeinde Schönefeld anmelden.
Den Fahrzeugschein müssen Sie beim Umzug in der Zulassungsstelle beim Landkreis Dahme-Spreewald (Externer Link) ändern lassen. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch einen Bewohnerparkausweis.
Sollten Sie Kinder im Kindergarten- oder Schulalter haben, für die Sie eine Kindergarten- bzw. Schulplatz benötigen, melden Sie sich bei Frau Finkbeiner oder Frau Sternkicker. Sie sind in unserer Gemeindeverwaltung Ansprechpartner für die Bereiche Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten und können Ihnen bestimmt weiterhelfen.
Wenn zu Ihrer Familie auch ein Hund zählt, dann melden Sie diesen auch innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei unseren Steuersachbearbeitern Frau Lachmuth oder Frau Rahmlow an. Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Sollte bei Ihrem Hund die Widerristhöhe über 40 cm liegen oder wiegt Ihr Hund mehr als 20 kg, dann müssen Sie ihn zudem in unserem Ordnungsamt bei Frau Lemke, anmelden. Dazu bringen Sie dann bitte noch das Führungszeugnis des Hundehalters, also Ihren, mit. Die Anmeldung setzt voraus, dass ihr Hund bereits mit einem Microchip gekennzeichnet ist.


