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Straßenreinigung

Als Grundstückseigentümer hat man natürlich auch Pflichten, wie z.B. die Straßenreinigung. Die Straßenreinigung wird über die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Antworten zu häufig gestellten Fragen zum besseren Verständnis der gültigen Satzung zur Verfügung. Gern helfen Ihnen aber auch unsere Mitarbeiter persönlich weiter, z.B. wenn es um die Gebühren für die Straßenreinigung geht.

Wie kann ich anhand der Satzung feststellen, welche grundsätzlichen Pflichten man als Grundstückseigentümer in seiner Straße hat?

Man schaut im Straßenverzeichnis (Anlage der Straßenreinigungssatzung) nach, in welcher Reinigungsklasse die Straße eingruppiert ist und was diese für Pflichten beinhaltet.
Die Ortsteile Großziethen, Schönefeld, Waltersdorf, Waßmannsdorf befinden sich im Teil A, der Ortsteil Kiekebusch, der Ortsteil Selchow und Rotberg befinden sich im Teil B und die Privatstraßen stehen im Teil C.

Ab welcher Höhe muss ich meinen Rasen mähen und den Bewuchs zurückschneiden?

Zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn befindliche Grünstreifen, hierzu zählen auch Pflanzreihen von Alleen, haben die Eigentümer der anliegenden Grundstücke diese zu reinigen und vorhandenen Bewuchs oder Rasen so kurz halten, dass eine Länge von 0,20 m nicht überschritten wird.

Kann ich das Schnittgut oder das Laub etc. im Verkehrsraum vorübergehend ablagern?

Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. Eine Zwischenlagerung im Verkehrsraum ist nicht zulässig. Das Kehrgut, der Müll und das Mähgut sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Wer ist für die Pflege der Entwässerungsgräben / Rigolen verantwortlich?

Entwässerungsgräben sind vom Anlieger regelmäßig auszumähen und von Unkraut freizuhalten.

Muss ich das Laub aufsammeln und wer ist für die Entsorgung verantwortlich?

Im Herbst ist das Laub von der gesamten Gehwegbreite aufzunehmen. Die Laubentsorgung liegt in Verantwortung der Anlieger und wird durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband gemäß Abfallentsorgungssatzung organisiert.
Von den Grünstreifen, Randstreifen, Geh- und Radwegen und von den Grundstücken darf das Laub nicht auf die Fahrbahn verbracht werden.

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