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Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarte für 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Für melderechtliche Änderungen wie z. B.:

- Heirat
- Geburt eines Kindes

- Kirchenein- oder Kirchenaustritt

ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.

 

 

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