Beglaubigungen
Mitarbeiter
Gebührenübersicht und Liste der mitzubringenden Daten
Eine Bearbeitung Ihrer Anträge außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburts- und/oder Eheurkunden dürfen nur von Standesämtern geglaubigt werden.
| Bezeichnung | Mitzubringen ist | Dauer | Kosten |
|---|---|---|---|
erste Beglaubigung |
Original | sofort | 2,50 € |
jede weitere Beglaubigung |
Original | sofort | 1,50 € |
| Kopien | Original | sofort | 0,50 € |


