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Beglaubigungen

Gebührenübersicht und Liste der mitzubringenden Daten

Eine Bearbeitung Ihrer Anträge außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburts- und/oder Eheurkunden dürfen nur von Standesämtern geglaubigt werden.

BezeichnungMitzubringen istDauerKosten
erste Beglaubigung
Original sofort 2,50 €
jede weitere Beglaubigung
Original sofort 1,50 €
 Kopien  Original  sofort 0,50 €

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