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Baumpflege / Baumschutz

In der Gemeinde Schönefeld gilt die Baumschutzverordnung des Landkreis Dahme-Spreewald (BaumSchV LDS), da keine kommunale Baumschutzsatzung existiert. Für Baumfällungen, Beseitigung von Hecken und Eingriffe in den Wurzelbereich ist der Landkreis Dahme-Spreewald (Umweltamt) zuständig.

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