Baumpflege / Baumschutz
Mitarbeiter
In der Gemeinde Schönefeld gilt die Baumschutzverordnung des Landkreis Dahme-Spreewald (BaumSchV LDS), da keine kommunale Baumschutzsatzung existiert. Für Baumfällungen, Beseitigung von Hecken und Eingriffe in den Wurzelbereich ist der Landkreis Dahme-Spreewald (Umweltamt) zuständig.


