Ausweise
Gebührenübersicht und Liste der mitzubringenden Daten
Eine Bearbeitung Ihrer Anträge außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie:
- bei Dokumentenbeantragung muss die Person immer persönlich anwesend sein
- bei Dokumentenabholung muss der Bevollmächtigte seinen Ausweis vorzeigen
- Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können ihren ersten Ausweis unter Vorlage der Geburtsurkunde (Original) und eines Passbildes allein beantragen.
- Beantragung eines Ausweises vor dem 24. Lebensjahr ist gebührenpflichtig (22,80 €)
- ausländische Geburts- oder Eheurkunde: Bitte Originalurkunde und die beglaubigte Übersetzung im Original mitbringen
Am 01.11.2005 erfolgte die Einführung der neuen biometrischen Reisepässe. Es werden nur noch Passbilder nach ICAO-Standard (erhätlich beim Fotografen) akzeptiert. Es gelten neue Preise (siehe Tabelle).
| Bezeichnung | Mitzubringen sind | Dauer | Kosten |
|---|---|---|---|
PersonalausweisAbgabe des alten Dokumentes bei Abholung. Das Dokument kann mit Vollmacht auch von anderen Personen abgeholt werden. |
Geburts- oder Eheurkunde (Originale), 1 Lichtbild, altes Dokument (Original) | ca. 2 bis 3 Wochen | 28,80 € |
Vorläufiger Personalausweis |
Geburts- oder Eheurkunde (Originale), 1 Lichtbild, altes Dokument (Original) | sofort | 10,00 € |


