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Aufgrabeerlaubnis / Schachtscheine

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Sollten Aufgrabungen in der öffentlichen Verkehrsfläche vorgenommen werden, so ist dafür im Vorfeld eine Erlaubnis der Gemeinde Schönefeld notwendig. Das ausführende Unternehmen kann für einen bestimmten Zeitraum mittels eines Formulars einen Schachtschein beantragen. Eine Lageplanskizze muss beigelegt werden.

Die Gemeinde entscheidet, ob im Voraus eine Besichtigung durch einen Gemeindemitarbeiter erforderlich ist. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist eine Oberflächenabnahme inklusive Vorlegen der Verdichtungsnachweise im Beisein der ausführenden Firma und der Gemeinde vorzunehmen. Schachtscheine werden recht kurzfristig bei Zahlung einer Verwaltungsgebühr erteilt.

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