Übermittlungssperre Melderegister
Mitarbeiter:
Beschreibung:
Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:
- für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Schönefeld gemeldet sein
Gültigkeit:
- bis auf Widerruf bzw.
- bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Schönefeld verlässt (Wegzug)
- bis auf Widerruf bzw.
- bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)
Gebühren:
- keine
Formulare:
» Link zur Online-Terminvereinbarung
Rechtsgrundlagen:
§ 51 Bundesmeldegesetz
Über diesen Service ist es Ihnen möglich einen Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre Bundesmeldegesetz zu stellen.