Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für eine natürliche Person
Beschreibung:
Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person einen Antrag stellen und erhält eine Auskunft zu seinen persönlichen Daten, wenn er in der Gemeinde Schönefeld gemeldet ist.
Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.
Unterlagen GRZ natürliche Person privat:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthaltstitel
- persönliches Erscheinen
- Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Schönefeld
Unterlagen GRZ natürliche Person für eine Behörde:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthaltstitel
- persönliches Erscheinen
- Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Schönefeld
- Anschrift der Behörde
Gebühr:
- 13,00 €
Zahlungsarten:
- Bargeld
- EC-Karte
Rechtsgrundlagen:
§ 150 Gewerbeordnung (GewO)
Kontakt:
Einwohnermeldeamt