25.02.22

Ein Park als verbindendes Element zwischen den Ortsteilen, mit verschiedenen Freizeitangeboten, gern auch als Mittelpunkt und kulturelles Zentrum – das war ein zentraler Wunsch, der von den Großziethenern beim jüngsten Ortsteilgespräch im Rahmen des INSEK-Prozesses genannt worden war.

Ein Wunsch, der gute Chancen hat, zumindest teilweise zur Realität zu werden, wie sich gestern Abend im Entwicklungsausschuss der Gemeinde zeigte. Dieser hatte sich mit einer Beschlussvorlage zu beschäftigen, die eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 02/19 „Spiel und Erholungspark an der Gartenstadt“ im Ortsteil Großziethen vorsieht. Ziel ist es, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes deutlich zu erweitern, um für die zwischen Querweg und Lessingring gelegene Fläche mehr Gestaltungsoptionen zu haben. Dabei ist es Anliegen der Verwaltung, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. So soll der Park zum einen als Spiel- und Freizeitfläche für Jung und Alt entwickelt werden, zum anderen zur Lösung der Entwässerungsproblematik in der Gartenstadt beitragen. Durch die geplante Erweiterung des Umgriffs stünden dafür anstelle der bisher 0,9 Hektar rund 2,6 Hektar zur Verfügung. Das lässt den nötigen Spielraum, um dort neben Spielgeräten und Freizeitangeboten das anfallende Regenwasser aufzufangen. Dabei könnten etwa  flache Mulden Bestandteil der Parkgestaltung sein, aber auch eine Nutzung des dorthin abgeleiteten Wassers, beispielsweise durch einen Wasserspielplatz wird überlegt. Daneben könnte mit der erweiterten Fläche aber auch besser dem Wunsch entsprochen werden, neben Spielgeräten für Kinder auch Angebote für Jugendliche zu implementieren. Diese unterliegen schärferen Lärm-Richtlinien, was einen gewissen Abstand zur anliegenden Wohnbebauung erfordert. Was möglich ist und welche technischen Erfordernisse dies mit sich bringt, soll in einem landschaftsarchitektonischen Konzept ermittelt werden.

Der Ausschuss sprach sich bereits einstimmig für die geplante Erweiterung des Geltungsbereichs und die angedachte Nutzung aus. Bevor es an die konkrete Planung gehen kann, muss jedoch auch die Gemeindevertretung am 23. März 2022 noch ihr Votum abgeben.

Quartier am Seegraben mit Verkehrsproblem

Auf der Zielgeraden befindet sich der Bebauungsplan zur Entwicklung eines Gewerbegebietes „Am Bauernweg“ in Waltersdorf. Hier stimmte der Ausschuss sowohl dem Abwägungs- als auch dem Satzungsbeschluss zu. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass bis zur abschließenden Entscheidung durch die Gemeindevertretung die derzeit noch ausstehenden Dokumente vorlägen. Nach Angaben der Planerin, Brigitte Suntrop, würden so etwa noch eine schriftliche Genehmigung für die geplante Waldumwandlung, als auch der städtebauliche Vertrag mit dem Investor fehlen. Dieser sei jedoch in Arbeit. Auch sei die Zustimmung der Forstbehörde zumindest mündlich bereits avisiert.

Anders als geplant kann der Bebauungsplan für das „Quartier Am Seegraben“ indes noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Hier hatte sich nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der dazu eingegangenen Stellungnahmen ein weiterer Handlungsbedarf ergeben. Neben einer Lösung für das anfallende Niederschlagswasser im Falle eines 100-jährigen Regenereignisses stellt sich vor allem ein verkehrstechnisches Problem. Das gegenüber dem Flughafenterminal T5 zwischen Intercity-Hotel und Autobahn gelegene Gewerbegebiet kann derzeit nicht aus Richtung Waßmannsdorf beziehungsweise Großziethen erreicht werden. Dazu fehlt aktuell auf der B96a, über die das Gebiet erschlossen werden soll, eine Linksabbiegemöglichkeit. Der Sachverhalt wird derzeit durch einen Verkehrsgutachter überprüft. Eine Abstimmung zum Abwägungs- als auch Satzungsbeschluss erfolgte durch den Ausschuss daher nicht. Beide Beschlussvorlagen sollen wieder auf die Tagesordnung kommen, sobald die aufgekommenen Detailfragen geklärt sind.  

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content