27.08.20

Die Schönefelder Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26. August 2020 die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Honigbienenhaltung in der Gemeinde Schönefeld festgestellt. Mit dem Beschluss möchte die Gemeinde die Imker der Region unterstützen und einen Beitrag zum Fortbestand der Honigbiene leisten. Die Imker stellen die Blütenbestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen in der Gemeinde sicher und leisten ihrerseits einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur im Gemeindegebiet.

Zurzeit sind in der Gemeinde Schönefeld 32 Bienenhalter mit 241 Bienenvölkern als auch ein Wanderimker mit 48 Bienenvölkern gemeldet. Jedes Bienenvolk besteht in der Vegetationsperiode aus 40.000 bis 80.000 Tieren.

Der Beschluss gewährt den ortsansässigen Imkern auch eine Unterstützung ihrer Rechtsposition. Rechtsstreitigkeiten können immer dann auftreten, wenn es darum geht, ob von einem Bienenstand Emissionen ausgehen. § 906 BGB regelt dabei die unwesentliche und wesentliche Beeinträchtigung eines Grundstückes durch ein anderes. Dabei ist der Begriff „ortsübliche Benutzung“ eines Grundstücks von zentraler ´Bedeutung.

Selbstverständlich sind die auf dem Gebiet der Gemeinde tätigen Imker auch weiterhin verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu verfolgen.

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