17.09.20

Die Gemeinde Schönefeld wird einkommenschwache Eltern, deren Kinder in der Gemeinde Schönefeld zur Schule gehen, bei der Beschaffung von Tablets unterstützen. Auf Antrag sollen diese einen Gutschein erhalten, mit dem sie ihren Kindern das mobile Endgerät kaufen können. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer Sondersitzung am 16. September 2020 beschlossen. Zuvor war die Beschlussvorlage im Finanzausschuss beraten und zur Beschlussfassung empfohlen worden. Das Geld kommt aus dem bislang nicht verbrauchten Fördertopf des Soforthilfeprogramms „Schönefeld hilft“. Wie berichtet hatte die Gemeinde Schönefeld das Programm im April aufgelegt, um Corona bedingt in Not geratene Unternehmen zu unterstützten. Insgesamt waren 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt worden, wovon rund 41.000 Euro verbraucht worden sind.

Ziel des neuen Förderprogrammes ist es, neben dem Präsenzlernen in der Schule andere Lernformen, wie das Distanz- und digitale Lernen zu ermöglichen. Insbesondere mit Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung der Schulen wurde deutlich, wie wichtig das Thema „Digitalisierung der Schulen“ geworden ist. Lehrkräfte und Schüler*innen haben sich in den vergangenen Monaten schnell an völlig neue Formen der Unterrichtsmethodik gewöhnen müssen. Damit die Schulen für die Zukunft gewappnet sind und die Unterrichtsform des Distanzlernens tatsächlich in der Praxis anwenden können, ist es unbedingt erforderlich, dass den Schüler*innen im privaten Bereich ein geeignetes digitales Endgerät zur Verfügung steht.

Nach dem Beschluss der Gemeindevertreter können nunmehr alle Familien bzw. Sorgeberechtigten, deren Kind/Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II), Sozialleistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht/beziehen, einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober 2020 schriftlich bei der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld einzureichen.

Näheres ist der beigefügten Richtlinie zu entnehmen. Sie tritt nach öffentlicher Bekanntmachung am Montag, 21. September 2020, in Kraft.

Richtlinie zur Förderung des Distanzlernens

Antragsformular zum Download

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