08.01.21

In der Schönefelder Gemeindeverwaltung liegen ab kommenden Montag, 11. Januar 2021, der Vorentwurf des Bebauungsplans 06/19 „Seeweg 22“ sowie die weiteren Planunterlagen für das Bebauungsgebiet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsicht aus.

Das ca. 5.000 m² große Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Ortsteils Schönefeld, nördlich der Straße „Am Seegraben“ und östlich der Straße „Seeweg“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 577 / 4, 578 / 3, 915 und 1576. der Flur 2 der Gemarkung Schönefeld.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung einer Erschließung des gemeindeeigenen Grundstücks zur Realisierung von Wohnbebauung auf den Grundstücken.

Die Unterlagen können bis einschließlich 26. Februar 2021 unter Beachtung der aktuellen Abstands- und Hygienevorgaben von jedermann zu folgenden Zeiten im Foyer des Rathauses, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld eingesehen werden. 

Montag, Mittwoch und Donnerstag                                 08:30 -12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag                                                                         08:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                                            08:30 – 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können im Rathaus Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen  per Post sind zu richten an die Gemeinde Schönefeld, Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, per Fax an 030 53 67 20 – 99 201 oder E-Mail bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de. Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme mit der zuständigen Mitarbeiterin, Frau Moch (Tel.: 030/536 720 201), außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit bis zum 26. Februar 2021 abzugeben sind. Diese sind in abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

Alle Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link auch zum Download bereit. 

Beteilungsverfahren Bebauungsplan 06/19 „Seeweg“

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