07.02.20

In Umsetzung von bereits durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald erfolgten verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Ortsteil Selchow wird die Gemeinde Schönefeld voraussichtlich im April 2020 Vorfahrtsbeschilderungen und damit im Zusammenhang stehende Fahrbahnmarkierungen im Bereich der 30er Zone in der Ortslage Selchow ändern.

Nach erfolgter Demontage/ Demarkierung gilt entsprechend der Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in allen Kreuzungsbereichen dieser Zone Rechts vor Links.

Zu Beginn der Tempo 30-Zone wird durch entsprechende Beschilderung „Achtung, Vorfahrt geändert“ auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen.

Alle Verkehrsteilnehmer sind im Zuge der Änderungsmaßnahmen zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen!!!

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