07.10.22

Ab dem morgigen Samstag, 8. Oktober 2022, tritt im Landkreis Dahme-Spreewald eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft, die zu weiteren Erleichterungen für Schweinehalter führt. Die im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassene Weiße Zone wird aufgehoben. Die Gebietskulissen der von der ASP betroffenen Restriktionsgebiete Sperrzone I (vormals Pufferzone) und Sperrzone II (vormals Gefährdetes Gebiet) ändern sich vorerst nicht.

Wie das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald mitteilt, seien seit einem Jahr bei allen untersuchten Wildschweinkadavern und gesund erlegten Tieren im Landkreis Dahme-Spreewald keine positiven ASP-Befunde mehr detektiert worden. Somit haben nun nach Neubewertung der epidemiologischen Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weitere Schritte zur Aufhebung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Grundlage bildet ein EU-Beschluss.

Um die mit der Tierseuche angeordneten Restriktionen endgültig aufheben zu können, müsse an der bisherigen Strategie zum Ausstieg jedoch unvermindert festgehalten werden: die Fallwildsuchen, die Entnahmen von noch lebenden Wildschweinen in den Restriktionszonen aber auch die Entnahme von Wildschweinen im gesamten Landkreisgebiet. Die Untersuchungen und Negativbefundungen von allen erlegten Wildschweinen sowie von Fall- und Unfallwild sei ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

Besonders die Zaunkontrollen seien erforderlich, um den bisherigen Erfolg nicht zu gefährden, weitere Lockerungen schrittweise zuzulassen und letztendlich die Restriktionsgebiete aufheben zu können. Die letzte Entscheidung dazu trifft die EU, nachdem sie geprüft hat, ob alle Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt wurden.

Bis dahin sei es auch weiterhin erforderlich, dass alle Schutzzäune funktionsfähig bleiben. Die Öffentlichkeit wird gebeten, die Zauntore stets zu schließen und Schäden an die Behörden zu melden. Nur so könne effizient verhindert werden, dass potentiell infizierte Tiere in seuchenfreie Gebiete gelangen. Bei einem Neuausbruch der ASP würden erneut strenge und langwierige Maßnahmen wie Betretungs- und Nutzungsverbote drohen. „Für alle Beteiligten der Seuchenbekämpfung heißt es weiterhin: Nicht nachlassen mit den Bemühungen“, so Amtstierärztin Dr. Jana Guth.

Für die Schweinehalter ist es mit der Tierseuchenallgemeinverfügung nun wieder leichter möglich, bei Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen Schweine in Freiland- oder Auslaufhaltung halten zu dürfen. Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung dazu wurde heute im > Amtsblatt Nr. 34 veröffentlicht und gilt ab dem 8. Oktober 2022.

Für die Jägerschaft heißt dies, die beginnende vegetationslose Zeit aktiv zu nutzen, um noch verbliebenes Schwarzwild in und außerhalb der Infektionsgebiete weiterhin zu reduzieren. An den Prämienregelungen ändert sich daher auch nach Aufhebung der Weißen Zone nichts für die Jägerschaft. Bewegungsjagden innerhalb der umzäunten Bereich bedürfen nun nicht mehr der Genehmigung, sondern müssen nur noch zehn Tage im Voraus bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald)

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