26.11.21

Ab dem morgigen Samstag, 27. November 2021, müssen sich ungeimpfte Personen im Landkreis Dahme-Spreewald mit positivem PCR- oder Antigen-Schnelltest selbständig für 14 Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen, wie etwa Haushaltsangehörige. Auch diese müssen sich isolieren, dürfen die häusliche Quarantäne bei Nachweis eines negativen Corona-Tests aber früher verlassen. Wird ein PCR-Test vorgenommen, dann nach fünf Tagen, bei einem Antigen-Schnelltest kann die Quarantäne frühestens nach sieben Tagen beendet werden.

Menschen, die geimpft oder nach einer Corona-Infektion genesen sind, sind von der Quarantäne-Maßnahme ausgenommen, sofern es sich nicht um eine Infektion oder einen Verdacht auf eine Infektion mit einer vom RKI als besorgniserregend eingestuften Variante handelt. Eine explizite Anordnung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr. Das geht aus einer heute durch den Landkreis erlassenen Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne hervor, die morgen in Kraft tritt und zunächst bis einschließlich 22.12.2021 gilt.  

Hintergrund sind die stark gestiegenen Corona-Zahlen, die das Gesundheitsamt an seine Kapazitätsgrenzen gebracht haben. „Eine ausdrückliche Anordnung der Maßnahmen im Einzelfall ist angesichts der extrem hohen Covid-19-Fallzahlen und der weiterhin starken Anstiegsdynamik durch das Gesundheitsamt nicht mehr leistbar“, sagte Dahme-Spreewalds Gesundheitsdezernent Stefan Wichary.

Einzelheiten der Anordnung sind hier nachzulesen:

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Quarantäne_Amtsblatt 44/2021

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content