15.12.20

Das Brandenburger Kabinett hat gestern die dritte befristete SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und setzt damit erwartungsgemäß den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Sonntag um. Ab morgen schließen die Geschäfte weitestgehend, auch gilt eine Ausgangsbeschränkung. Nach draußen darf nur noch, wer einen triftigen Grund vorweisen kann. Dazu zählt der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Kita oder Schule, zum Arzt oder auch ein Behördengang. Auch Joggen und spazieren gehen sind erlaubt, jedoch maximal bis 22 Uhr. In den Abend- und Nachtstunden gilt eine verschärfte Ausgangsbeschränkung. 

Zudem wurde die Quarantäneverordnung in einem wichtigen Punkt ergänzt: Der sogenannte kleine Grenzverkehr, zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt), ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das heißt, wer ins Nachbarland reist, muss sich nach Rückkehr in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. Mit der neuen Festlegung sollen durch die Unterbindung des Tank- und Einkaufstourismus auch grenzüberschreitende Kontakte vermieden werden.

Beide Verordnungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. 

 

Pressemitteilung des Landes Brandenburg zu den neuen Corona-Maßnahmen

Dritte SARS-CoV2-Eindämmungsverdordnung_15.12.2020

Dritte SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung_Bußgeldkatalog

Die Quarantäneverordnung ist hier einsehbar:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv


 

14.12.2020

Nach erneutem Krisengipfel zur Corona-Pandemielage und weiteren von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchef*innen getroffenen Festlegungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, kommt es auch im Land Brandenburg zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Unter anderem sollen in Kitas und Schulen die Kontakte reduziert werden, auch Geschäfte müssen ab Mittwoch weitestgehend schließen.

So ist seit heute die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen offiziell ausgesetzt. Das heißt, es findet zwar bis zum Ferienbeginn am Freitag, 18. Dezember 2020, noch regulär Unterricht statt. Jedoch können die Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen (10, 12 bzw. 13). In der Woche nach den Ferien (04.-10. Januar 2021) sollen die Schüler*innen im Land mit Ausnahme der Abschlussklassen im Homeschooling unterrichtet werden. Für Schüler*innen der Jahrgänge 1-4 wird eine Notbetreuung organisiert. Einzelheiten sind noch offen und werden in Kürze bekannt gegeben. 

Die Kitas bleiben geöffnet. Jedoch sollen Eltern prüfen, inwieweit eine Betreuung zu Hause möglich ist. Es soll insgesamt großzügig Home-Office ermöglicht werden.

Auf Grundlage des von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen gefassten Beschlusses sind zudem weitere Maßnahmen im Land geplant, die das Brandenburger Kabinett voraussichtlich noch heute beschließen wird:

  • Demnach sollen die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte mit Ausnahme von Kindern bis 14 Jahre) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.
  • Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche“).
  • An Silvester und Neujahr gilt ein landesweites An- und Versammlungsverbot über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.
  • Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr werden voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.
  • Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.
  • Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.
  • Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.
  • Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Unabhängig dieser Maßnahmen sind bei sehr hohen Inzidenzen weitere regionale Verschärfungen möglich. Landkreise und kreisfreie Städte können dazu Allgemeinverfügungen mit weitergehenden Regelungen erlassen. 

Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Zur aktuellen Lage wird die Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich am 5. Januar 2021 erneut beraten.

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