27.01.21

Mit dem heutigen Tag ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Um das Risiko einer Corona-Infektion bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sichern, sind Arbeitgeber angehalten, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Dazu zählt es, überall dort, wo es die Betriebsabläufe zulassen, mobiles Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Die Verordnung gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.

Auch in der Gemeindeverwaltung Schönefeld wird die Arbeitsschutzverordnung ernst genommen und umgesetzt. Die Sprechzeiten sind weiter ausgesetzt. Bitte sehen Sie davon ab, das Rathaus unangekündigt aufzusuchen und prüfen Sie Ihr Anliegen auf Dringlichkeit. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen ist sichergestellt. Bitte nutzen Sie aber dennoch auch die Möglichkeit, per E-Mail mit der Verwaltung in Kontakt zu treten.

Das Einwohnermeldeamt erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de

Termin- und allgemeine Anfragen werden dezernatsübergreifend unter info@gemeinde-schoenefeld.de entgegengenommen und zeitnah bearbeitet.

 

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