21.01.22

Mehr als 50 offene Bebauungsplanverfahren, daneben noch einige abgeschlossene, die noch nicht oder nur zum Teil realisiert sind – nicht nur den Mitgliedern in den Gremien der Gemeinde ist im Laufe der Zeit angesichts dieser Fülle an zu bewältigenden Aufgaben im Baubereich die Übersicht abhanden gekommen. Das soll sich nun ändern. Im gestrigen Entwicklungsausschuss sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, künftig die Arbeit stärker als bisher zu strukturieren und Bebauungsplanverfahren anhand einer Prioritätenliste abzuarbeiten. Bis zum nächsten Ausschuss wird die Bauverwaltung dazu eine Übersicht über die aus ihrer Sicht am dringendsten anzugehenden Verfahren erstellen. Dabei sollen insbesondere auch die bereits rechtskräftigen Bebauungspläne betrachtet werden. Ziel ist es zu vermeiden, dass es  erneut zu einer Situation wie im Wohngebiet „Wehrmathen“ kommt. Wie berichtet sind die Vorhaben- und Erschließungspläne dort seit Mitte der 1990er Jahre rechtskräftig. Nachdem das Projekt auch teilweise begonnen worden war, ruhten die Pläne für die weitere Bebauung des Plangebiets aber über Jahrzehnte in der Schublade und wurden nicht umgesetzt. Jetzt sollen sie realisiert werden. Inzwischen decken sich die Baupläne aber nicht mehr vollends mit den Wünschen der Gemeinde. Diese ist nun bemüht, in Verhandlungen mit dem Investor eine für alle befriedigende Lösung herbeizuführen.

Ziel der Gemeindevertretung und Verwaltung ist es auch, künftig gesamtheitlicher zu denken und zu planen. Dazu soll etwa auch ein Verkehrskonzept beauftragt werden, das die künftige Bauentwicklung im Gemeindegebiet mit in den Blick nimmt. Zuletzt war mehrfach kritisiert worden, dass sich in Bebauungsplanverfahren angefertigte Verkehrsuntersuchungen jeweils nur auf das jeweilige Plangebiet bezogen und die tatsächliche Situation möglicherweise nicht realistisch abbildeten.

Das größte Projekt stellt neben den einzelnen anhängigen Bebauungsplanverfahren die Entwicklung des Schönefelder Nordens dar. Hier wird die Gemeindeverwaltung in Kürze den städtebaulichen Wettbewerb für das rund 170 Hektar große Plangebiet ausschreiben. Aktuell werden in den Ausschüssen die bereits feststehenden und von den Wettbewerbsteilnehmer*innen zu berücksichtigenden Bindungen formuliert, dazu zählen etwa die Planstraße E, unter die künftig die derzeit noch oberirdisch verlaufene Hochspannungsleitung verlegt werden soll, Grünstreifen zur Regenentwässerung als auch die Freihaltetrasse für die U-Bahn.

Das Plangebiet umfasst dabei neben den Flächen an und hinter der Schwimmhalle an der Hans-Grade-Allee, Flächen auf der gegenüberliegenden Seite der Straße. Für das Plangebiet um die Feuerwehr waren im Jahr 2017 Aufstellungsbeschlüsse für zwei Bebauungspläne durch die Gemeindevertretung gefasst worden. Damals gab es dort Pläne für einen Schulstandort, nachdem die Schulentwicklungsplanung des Landkreises den Bedarf von mindestens einem weiteren Gymnasium in der Region ausgemacht hat. Nach aktuellen Plänen soll das Gymnasium nunmehr jedoch im Plangebiet der Planstraße E entstehen. Aus diesem Grund wird die Gemeindevertretung die beiden Bebauungspläne „Schulcampus 1+2“ voraussichtlich in der nächsten Gemeindevertretersitzung wieder aufheben. Wunsch ist es, den für das Gymnasium zunächst freigehaltenen Planungsraum für ein zeitgemäßes Gesamtkonzept freizuhalten und keine ortsbezogenen Vorgaben für neu zu entstehende Bildungseinrichtungen zu machen. Die Standorte sollen im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens neu festgelegt werden. Eine entsprechende Empfehlung hat der Entwicklungsausschuss bereits in seiner gestrigen Sitzung abgegeben. Damit einher geht die Aufhebung der Satzungen, mit denen sich die Gemeinde zugleich ein Vorkaufsrecht für die Flächen der Schulcampus-Bebauungspläne gesichert hatte. Mit der Aufhebung der Bebauungspläne entfällt auch der Bedarf am Fortbestand der Vorkaufsrechtssatzungen, hieß es.

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