03.03.22

Entsprechend der am 22. Februar 2022 beschlossenen Änderung der Eindämmungsverordnung treten ab dem morgigen Freitag, 4. März 2022, in Brandenburg weitere Lockerungen in Kraft. Anstelle der bisherigen 2G-Regel tritt die 3G-Regel. Das heißt, auch Ungeimpfte erhalten bei Vorlage eines negativen Corona-Tests wieder vielerorts Zutritt. Dies betrifft Veranstaltungen, Restaurants, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, aber auch den Sport. 

Ab morgen darf Sport auch in geschlossenen Räumen nach der 3G-Regel ausgeübt werden, das gilt auch für Schwimmbäder. Demnach wird ab dem morgigen Freitag auch der Zutritt in das Schwimmbad „Schönefelder Welle“ neben geimpften und genesenen Personen auch jenen wieder gewährt, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden (48 Stunden bei PCR) ist. Kinder im Alter bis zu 14 Jahren als auch Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der Pflicht zur Vorlage eines weiteren Tests befreit. 

Ab morgen dürfen auch Clubs und Diskotheken im Land wieder öffnen. Allerdings gilt hier noch die 2G-Regel. Wer nicht geboostert ist, muss zudem einen negativen Corona-Test vorlegen. Für öffentliche Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen treten neue Obergrenzen in Kraft. Danach dürfen Veranstalter in geschlossenen Räumen bis zu 60 Prozent ihrer Besucher-Kapazitäten ausnutzen (bisher 30 Prozent), unter freiem Himmel sind es 75 Prozent statt der bisherigen 50 Prozent. 

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content