12.01.21

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres die Fortführung des Kleinkreditprogrammes für Existenzgründer beschlossen. Die Richtlinie für das seit 2006 bestehende Programm war letztmalig im Dezember 2018 bestätigt und bis zum 31.12.2020 befristet worden. Nach dem neuerlichen Kreistagsbeschluss werden die Kredite nun zunächst auf unbestimmte Zeit gewährt.

Unterstützt werden Kleinunternehmer bei der Gründung und Festigung ihres Unternehmens mit Mikrodarlehen von bis zu 15.000 Euro. Ziel ist eine unbürokratische Finanzhilfe. Die Mittel werden dabei ausschließlich als Projektförderung für Sach- und Betriebsmittel gewährt. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird und der Antragsteller mindestens sechs Monate mit Hauptwohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald gemeldet ist als auch seinen Geschäftssitz dort begründet.

Anträge stehen auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald zum Download bereit und können beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaft und Tourismus, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) sowie bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH, Freiheitsstraße 120 B, 15745 Wildau, gestellt werden.

Nach Angaben des Landkreises habe sich die Ausreichung der Mikro-Darlehen in der Vergangenheit als positives Instrument bewährt. Seit Inkrafttreten der Richtlinie bis einschließlich November 2020 waren 60 Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen von 444.500 Euro gestellt worden. Davon seien 47 Anträge mit einer Summe von 364.000 Euro befürwortet worden.

Antrag Kleinkreditprogramm des Landkreises Dahme-Spreewald

Richtlinie Kleinkreditprogramm für Existenzgründer

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