19.01.21

Eine Verlängerung des Jagdscheins ist in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Corona-Lage nur per Post möglich. Darauf weist die untere Jagdbehörde (uJB) des Landkreises Dahme-Spreewald hin. Jagdscheininhaber, deren Jagdscheine am 31.03.2021 auslaufen, werden gebeten, ihre Unterlagen auf dem Postweg an den Landkreis Dahme-Spreewald, untere Jagd-  und Fischereibehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) zu senden. Alternativ können die Unterlagen auch direkt in einem verschlossenen Umschlag im Briefkasten der Kreisverwaltung Dahme-Spreewald eingeworfen werden.

Der Antrag zur Jagdscheinverlängerung kann auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald (www.dahme-spreewald.de) unter dem Menüpunkt Bürgerservice/Formulare heruntergeladen oder bei der unteren Jagdbehörde per E-Mail unter ordnungsamt@dahme-spreewald.de bzw. telefonisch unter (03546) 20 15 23 angefordert werden. Neben dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung, der vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben sein muss, werden das aktuelle Jagdscheinheft als auch ein Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung benötigt.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der neue Jagdschein inklusive Rechnung ebenfalls per Post zugestellt. Da der Arbeitsaufwand in der Behörde aktuell durch Corona und die Afrikanische Schweinepest erhöht ist, kann dies einige Tage dauern. Es wird daher empfohlen, die Verlängerung des Jagdscheins rechtzeitig zu beantragen. Mit Ablauf der Gültigkeit erlischt automatisch die Pachtfähigkeit und somit der Jagdpachtvertrag.

Rückfragen sind zu den Sprechzeiten (Dienstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, sowie Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr) telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer oder per Mail (ordnungsamt@dahme-spreewald.de) möglich.   

Download-Link:

https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/81/Antrag_Jagdschein_v2_final.pdf

 

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