28.09.22

Das Brandenburger Kabinett hat gestern eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt am Samstag, 1. Oktober 2022, in Kraft und gilt zunächst bis zum 28. Oktober 2022. Sie löst die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht.

Demnach gilt weiterhin im regionalen ÖPNV eine FFP2-Maskenpflicht. Auch in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte in diesen Einrichtungen als auch in Krankenhäusern und Heimen unterliegen einer Testpflicht, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. 

Im September hatte der Bund wie berichtet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und damit die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 geschaffen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz enthält im neuen § 28b Absatz 1 IfSG bundesweit geltende Schutzmaßnahmen und ermächtigt mit dem neuen § 28b Absatz 2 bis 4 IfSG die Länder, neben den bundesweit geltenden Maßnahmen weitere Schutzmaßnahmen anordnen zu können.

Neben den landesrechtlich angeordneten Schutzmaßnahmen gelten damit bundesweit bis Ostern eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr und für Besucher*innen in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Reha- und Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten oder vergleichbaren Unternehmen müssen sich zudem regelmäßig testen. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Heimen muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. 

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