22.10.20

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten Tage deutlich erhöht. Insgesamt wurden binnen einer Woche 790 neue Fälle registriert. Damit liegen die Zahlen aktuell auf dem Niveau der ersten Welle im Frühjahr.

Um die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten und eine zweite flächendeckende Schließung von Kitas, Schulen und Wirtschaftsbereichen verhindern zu können, hat die Landesregierung die geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung um weitere Regeln ergänzt. 

Dies betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wenn der Inzidenzwert von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. Die neuen Regeln sind gestern in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 30. November 2020.

Zugleich schafft Brandenburg mit der Änderungsverordnung das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten ab. Damit wird einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober entsprochen.

Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind ab sofort die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) auf der Internetseite https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ und die Veröffentlichungen der zuständigen kommunalen Behörden. Bislang wurde auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts verwiesen. Aufgrund des Meldeweges werden dort die Daten aber verzögert dargestellt.

Wichtig: Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke (35 bzw. 50) in dieser Zeit durchgängig überschritten wird.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 gilt außerdem: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, muss der betroffene Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung weitergehende Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum anordnen.

In Brandenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit aktuell bei 31,3vor einer Woche lag dieser Wert noch bei 17,8, vor zwei Wochen bei 9,7. Der Landkreis Dahme-Spreewald verzeichnet aktuell einen Wert von 35,1, aktuell sind 57 Personen mit dem Sars-CoV2-Virus infiziert.

 

Corona-Stufen, Grafik: Staatskanzlei

 

Der volle Wortlaut der Verordnung ist hier nachzulesen:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv

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