02.12.21

Angesichts der dramatischen Corona-Lage haben Bund und Länder heute strengere Regelungen beschlossen. In einer Schaltkonferenz verständigte sich Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident*innen der Länder auf ein umfangreiches Maßnahmepaket. An der Sitzung nahm auch der designierte neue Bundeskanzler Olaf Scholz teil.

Entsprechend der heute gefassten Beschlüsse wird die 2G-Regel für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Weihnachtsmärkte, Restaurants und Geschäfte nun auch bundesweit vorgeschrieben. Das öffentliche Leben findet demnach künftig unter Ausschluss ungeimpfter Menschen statt. Zudem soll es Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich geben. Hier gilt, sobald ein Ungeimpfter an dem Treffen teilnimmt, dürfen nur noch Angehörige des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ab einer Inzidenz von 350 sollen zudem Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Private Feiern dürfen in Innenräumen dann nur noch mit maximal 50 Leuten stattfinden (geimpft/genesen), draußen mit maximal 200.

Für überregionale Sport- und Kulturveranstaltungen wurden darüber hinaus Obergrenzen festgesetzt. So sollen maximal 30 bis 50 Prozent der vorhandenen Kapazitäten genutzt werden. In geschlossenen Räumen sind zudem maximal 5000 Zuschauer zugelassen, im Freien nicht mehr als 15.000.  Auch hier gilt 2G, im Falle es die Veranstalter so wollen, ist auch 2G+ möglich. Das heißt, auch Geimpfte und Genesene benötigen für den Zugang einen Test.

Silvester wird in diesem Jahr ohne Böller stattfinden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass diese weder verkauft noch gezündet werden dürfen. Auch gibt es ein An- und Versammlungsverbot.

Darüber hinaus diskutierten die Beteiligten auch über Möglichkeiten, die Impffortschritte zu beschleunigen. Künftig sollen demnach deutlich mehr Personen impfen dürfen, dazu zählen unter anderem Apotheker oder Zahnärzte. Auch soll der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beraten. Wegen der nach einigen Monaten nachlassenden Impfwirkung soll der Impfstatus zeitlich begrenzt werden. Danach gilt, wer keine Auffrischungsimpfung erhält, ab einer gewissen Zeit nicht mehr als vollständig geimpft. Im Gespräch ist, dass der Impfstatus nach neun Monaten verfällt.

Der vollständige Bund-Länder-Beschluss kann hier nachgelesen werden:

Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder_02.12.2021

 

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