01.04.20

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss am  Dienstag das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung“ präzisiert. Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor.

Zur Handhabung der Ge- und Verbote wurde zudem eine „Positivliste“ erarbeitet, aus der ersichtlich ist, welche Geschäfte und Unternehmen von der Eindämmungsverordnung nicht betroffen sind und weiter tätig sein dürfen. 

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Gesetzes-  und Verordnungsblatt

Positivliste Unternehmen – wer noch geöffnet haben darf

Pressemitteilung Staatskanzlei vom 31.03.2020

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content