05.05.22

Ab sofort können in den Räumen der Gemeinde Schönefeld öffentliche Veranstaltungen wieder ohne größere Einschränkungen durchgeführt werden. Bürgermeister Christian Hentschel hat die im vergangenen Jahr Corona bedingt ausgesprochenen Beschränkungen zur Nutzung der Räume aufgehoben. Nicht-gemeindliche Veranstalter können die Räume demnach unter Beachtung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes bzw. der aktuellen Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg (IfSG und SARS-CoV-2-IfSBMV) wieder nutzen. 

Wie berichtet hatte die Gemeinde im vergangenen Jahr analog zur damals bestehenden Rechtslage eine 2G-Regel für Veranstaltungen in den Räumen der Gemeinde eingeführt. Grund waren die zu diesem Zeitpunkt sehr hohen Infektionszahlen. Viele der zu diesem Zeitpunkt geplanten Advents- und Weihnachtsfeiern waren aufgrund des zu hohen Risikos für die Senior*innen dennoch abgesagt worden. 

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